Steuerrecht Auf Grund der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater Wengler bin ich auch auf dem Gebiet des Steuerrechts tätig.
Ich berate und vertrete Sie gegenüber dem Finanzamt oder beim Finanzgericht. Hierbei ist besonders im Blickpunkt die Verteidigung im Steuerstrafverfahren, die von den zuständigen Behörden in jüngerer Vergangenheit stärker betrieben werden. Denn für den Staat sind Steuerstrafverfahren durchaus lukrativ: Fünfstellige Steuernachforderungen sind keine Seltenheit, die möglichen Geldbußen und -strafen schmerzlich hoch, und unter dem Eindruck von über Geld hinausgehenden Strafen ist die Zahlungsmoral auch hoch.
Auch hier gilt jedoch: eine intensive Beratung und Beschäftigung mit dem Thema deckt häufig Möglichkeiten auf, die Folgen in überschaubarem Rahmen zu halten. Hinsichtlich der Möglichkeiten der Gestaltung Ihrer geschäftlichen Tätigkeit stütze ich mich in steuerlicher Hinsicht auf den erfahrenen Steuerberater Klaus-Michael Wengler, sofern die Umstände es erfordern. Oftmals bietet das Steuerrecht Verzahnungen auch zu Fragen des Gesellschaftsrechts, so ist die Frage, welche Gesellschaftsform gewählt werden soll, eine durchaus wichtige und nicht zuletzt finanziell folgenreiche Entscheidung, die auf Basis einer eingehenden Beratung eben auch in steuerlicher Hinsicht getroffen werden sollte.